Instrumentenverleih

Du kannst bei mir Instrumente gegen eine monatliche Gebühr leihen.
[In seltenen Fällen muss ich das Instrument allerdings kurz zurück bekommen, um z.B. Aufnahmen zu machen. In diesem Fall entfällt die Miete für einen Monat und ich trage die Versandkosten. Jene Instrumente sind mit (*) gekennzeichnet.]

InstrumentWertGebühr mtl.
(inkl. MwSt.)
(*) Nyckelharpa 4/4
ohne Bogen und Koffer/Tasche
* verliehen *











ca. 3.000€











30,00€
Violine, GEWA Ideale 4/4 (neu und ungespielt!)
inkl. hochwertigem Koffer von GEWA und inkl. Geigenbogen (Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern)









ca. 400,00€










20,00€
Violine, Löwenkopf, 3/4?15,00€
Violine, 1/8
inkl. hochwertigem Koffer, Bogen und Schulterstütze von Wolf
(Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern)








110,00€








10,00€
(*) E-Violine, Fender, weiß, Glitzersteine
inkl. Originalkoffer und Bogen
(Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern)













ca. 800,00€














20,00€
E-Geige, GEWA Novita 3.0, Viersaiter, schwarz
mit Koffer
(Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern)









840,00€









25,00€
Koffer, ungenutzt
mit Notenfach, Tragegurten und Schloss
(Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern)











ca. 250,00€












10,00€

AGBs:

I Mietverträge:

Der Miet­ver­trag wird durch das Ab­sen­den oder die Übergabe der Be­stel­lung und die Be­stä­ti­gung meiner AGB wirk­sam. Der Ver­trags­neh­mer muss das 18 Le­bens­jahr voll­endet ha­ben, es gibt keine Min­dest­ver­trags­lauf­zeit. Auch ei­ne ma­xi­ma­le Miet­zeit­be­schrän­kung gibt es nicht. Ei­ne schrift­li­che Form des Miet­ver­trags wird dem Mie­ter zu­sam­men mit dem Mietin­stru­ment und Zubehör übergeben.

II Zah­lung:

Die ver­ein­bar­ten Mo­nats­mie­ten wer­den am ers­ten je­den Mo­nats vom Mieter überwiesen. (Die Einrichtung eines Dauerauftrags ist hier empfehlenswert.) Die ers­te Mo­nats­mie­te wird am Tag der Aus­lie­fe­rung fäl­lig, sofern nicht anders vereinbart. Nach dem 25 Ka­len­der­tag aus­ge­lie­fer­te Miet­ge­gen­stän­de sind für den rest­li­chen Aus­lie­fe­rungs­mo­nat miet­frei. Almut Storch behält sich vor, den Miet­ver­trag je­der­zeit frist – und kom­men­tar­los zu kün­di­gen.

III Kün­di­gung:

Der Mie­ter kann den Ver­trag je­der­zeit frist- und kom­men­tar­los kün­di­gen. Die Kün­di­gung wird durch Rück­ga­be der ge­mie­te­ten Miet­ge­gen­stän­de an Almut Storch so­fort wirk­sam. Gül­tig ist der Tag des Emp­fangs bei Almut Storch. Tref­fen die Miet­ge­gen­stän­de vor dem ers­ten ei­nes Mo­nats bei Almut Storch ein, wird für den kom­men­den Mo­nat nicht mehr gezahlt. Be­zahl­te Mie­ten wer­den nicht rück­erstat­tet. Die Por­to­kos­ten für den Rück­ver­sand trägt der Mie­ter. Bit­te be­ach­ten Sie, dass ich un­frei ge­lie­fer­te Pa­ke­te nicht an­neh­men kann. Wird ein Miet­ge­gen­stand und oder Zu­be­hör nicht in mög­lichst gleich­wer­ti­gem Zu­stand (wie von mir zu Miet­be­ginn er­hal­ten) zu­rück­ge­ge­ben, be­hält sich Almut Storch vor, den ent­stan­de­nen Wert­ver­lust oder an­fal­len­de In­stand­set­zungs­kos­ten in Rech­nung zu stel­len (Aus­nah­me na­tür­lich Her­stel­ler be­ding­te Qua­li­täts­män­gel). Den Zeit­wert­ver­lust trägt Almut Storch. Ein Über­tra­gen auf ei­nen neu­en Ver­trag oder ei­ne Kauf­be­stel­lung ist nicht mög­lich.

IV Um­tausch/Probezeit:

Da ich im Regelfall keine ähnlichen Instrumente anbieten kann, ist ein Umtausch der Instrumente nicht möglich. Nach Erhalt des Instruments hat der Mieter das Recht, das Instrument 7 Tage nach dessen Erhalt wieder zurückzugeben und der Vertrag wird in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst. Schi­cken Sie da­zu die Sen­dung aus­rei­chend fran­kiert und versichert an mich zu­rück. Die Por­to­kos­ten hier­für trägt der Mie­ter.

V Grö­ßen­wech­sel:

Je­des In­stru­ment be­nö­tigt sei­nen ei­ge­nen Ver­trag. Sollte ich ein Instrument in der gewünschten anderen Größe haben, wird das bereits geliehene Instrument zurück geschickt und der Vertrag erlischt. Für das neue Instrument in anderer Größe wird ein neuer Vertrag ausgestellt. Ich empfehle den Wechsel rechtzeitig vor Monatsende.

VI Kauf:

Ein Kauf der Instrumente ist nicht vorgesehen. Aber sprechen Sie mich gerne an.

VII Lie­fe­rung:

Die Lie­fe­rung meiner Miet­instrumente er­folgt durch ein Trans­port­un­ter­neh­men meiner Wahl. Soll­te die Ver­pa­ckung be­schä­digt bei Ih­nen an­kom­men, prü­fen Sie bit­te un­mit­tel­bar in Ge­gen­wart des Zu­stel­lers den In­halt der Sen­dung. Mel­den Sie Be­schä­di­gun­gen durch Ver­sand bit­te bis spä­tes­tens 7 Ta­ge nach Er­halt der Wa­re beim Trans­port­un­ter­neh­men und bei mir. An­sons­ten gel­ten für Ver­sand die Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Trans­port­un­ter­neh­mens. Die Aus­lie­fe­rung er­folgt in der Re­gel spä­tes­tens 3 Ta­ge Vertragsabschluss. Falls ich die be­stell­ten Miet­ge­gen­stän­de nicht in­ner­halb die­ses Zeit­rau­mes lie­fern kann, wer­de ich Sie über den vor­aus­sicht­li­chen Lie­fer­ter­min in­for­mie­ren. Meine Lie­fer­fris­ten sind un­ver­bind­lich und be­gin­nen nicht vor Klar­stel­lung al­ler tech­ni­schen und sons­ti­gen Ein­zel­hei­ten des Auf­tra­ges. Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen be­rech­ti­gen da­her den Mie­ter nicht zur Gel­tend­ma­chung von Ge­währ­leis­tungs-, Irr­tums­an­fech­tungs- oder Scha­den­er­satz­an­sprü­chen. Teil­lie­fe­run­gen sind zu­läs­sig.

1. Rück­ga­be­recht

Sie kön­nen die er­hal­te­ne Wa­re oh­ne An­ga­be von Grün­den in­ner­halb von 14 Ta­gen durch Rück­sen­dung der Wa­re zu­rück­ge­ben. Die Frist be­ginnt nach Er­halt die­ser Be­leh­rung in Text­form (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), je­doch nicht vor Ein­gang der Wa­re beim Emp­fän­ger und auch nicht vor Er­fül­lung un­se­rer In­for­ma­ti­ons­pflich­ten ge­mäß Ar­ti­kel 246 § 2 in Ver­bin­dung mit § 1 Ab­satz 1 und 2 EGBGB so­wie un­se­rer Pflich­ten ge­mäß § 312g Ab­satz 1 Satz 1 BGB in Ver­bin­dung mit Ar­ti­kel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht pa­ket­ver­sand­fä­hi­ger Wa­re (z. B. bei sper­ri­gen Gü­tern) kön­nen Sie die Rück­ga­be auch durch Rück­nah­me­ver­lan­gen in Text­form er­klä­ren. Zur Wah­rung der Frist ge­nügt die recht­zei­ti­ge Ab­sen­dung der Wa­re oder des Rück­nah­me­ver­lan­gens. Die Rück­sen­dung oder das Rück­nah­me­ver­lan­gen hat zu er­fol­gen an:

Almut Storch
Zugspitzstr. 9
82299 Türkenfeld
E-Mai: almut-storch[at]gmx.net
In­ter­net­adres­se: www.ally-storch.com

ab 01. August 2023:
Hönower Str. 36
10318 Berlin

2. Rück­ga­be­fol­gen:

Im Fal­le ei­ner wirk­sa­men Rück­ga­be sind die bei­der­seits emp­fan­ge­nen Leis­tun­gen zu­rück­zu­ge­wäh­ren und ggf. ge­zo­ge­ne Nut­zun­gen her­aus­zu­ge­ben. Bei ei­ner Ver­schlech­te­rung der Sa­che und für Nut­zun­gen (z. B. Ge­brauchs­vor­tei­le), die nicht oder teil­wei­se nicht oder nur in ver­schlech­ter­tem Zu­stand her­aus­ge­ge­ben wer­den kön­nen, müs­sen Sie mir in­so­weit Wert­er­satz leis­ten. Für die Ver­schlech­te­rung der Sa­che und für ge­zo­ge­ne Nut­zun­gen müs­sen Sie Wert­er­satz nur leis­ten, so­weit die Nut­zun­gen oder die Ver­schlech­te­rung auf ei­nen Um­gang mit der Sa­che zu­rück­zu­füh­ren ist, der über die Prü­fung der Ei­gen­schaf­ten und der Funk­ti­ons­wei­se hin­aus­geht. Un­ter „Prü­fung der Ei­gen­schaf­ten und der Funk­ti­ons­wei­se“ ver­steht man das Tes­ten und Aus­pro­bie­ren der je­wei­li­gen Wa­re, wie es et­wa im La­den­ge­schäft mög­lich und üb­lich ist. Ver­pflich­tun­gen zur Er­stat­tung von Zah­lun­gen müs­sen in­ner­halb von 25 Ta­gen er­füllt wer­den. Die Frist be­ginnt für Sie mit der Ab­sen­dung der Wa­re oder des Rück­nah­me­ver­lan­gens, für uns mit dem Emp­fang der Wa­re.
3. Das Rück­ga­be­recht be­steht nicht bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Wa­ren, die nach Kun­den­spe­zi­fi­ka­ti­on an­ge­fer­tigt wer­den oder ein­deu­tig auf die per­sön­li­chen Be­dürf­nis­se zu­ge­schnit­ten sind. Glei­ches gilt für Wa­ren, die auf Grund ih­rer Be­schaf­fen­heit nicht für ei­ne Rück­sen­dung ge­eig­net sind oder schnell ver­der­ben kön­nen oder de­ren Ver­fall­da­tum über­schrit­ten wür­de.
4. Rück­sen­dun­gen von Kun­den mit ge­wöhn­li­chem Wohn­sitz im In­land oder in­ner­halb der EU er­fol­gen auf Kos­ten des Mieters. Rücksendungen, die auf mangelnde Sorgfalt der Vermieterin zurückzuführen sind (Mietgegenstände in weit schlechterem Zustand als vereinbart), trägt Almut Storch. Die Über­nah­me der Kos­ten durch Almut Storch für die Rück­sen­dung ent­fällt bei Lie­fe­run­gen au­ßer­halb der EU.

IX Kau­ti­on/Versicherung

Ich fordere keine Kaution. Aber zu meiner Si­cher­heit bitte ich darum, das Instrument gegen Diebstahl oder Beschädigung zu versichern. Geeignet dazu sind spezielle Instrumentenversicherungen, wie die Mannheimer Instrumentenversicherung. Verbleibt das Instrument in der Wohnung/im Haus, kann auch eine Hausratsversicherung das Instrument mit abdecken. Bitte informieren Sie sich ensprechend über die für Sie günstigste Möglichkeit. Wird ein Miet­ge­gen­stand oder des­sen Zu­be­hör be­schä­digt oder mit of­fen­sicht­li­chem Wert­ver­lust zu­rück­ge­bracht/ge­schickt, kann von mir Scha­den­er­satz ver­langt wer­den (sie­he Haf­tung/Ver­si­che­rung/Sorg­falts­pflicht).


X Ab­nut­zung (in der Mie­te mit ent­hal­ten)

-Fei­ne ober­fläch­li­che Lack­krat­zer
-Nor­ma­le durch das Spie­len ver­ur­sach­te Ab­nut­zun­gen des Griff­bretts und der Bün­de
-Nor­ma­le Ge­brauchs­spu­ren an Etuis und Ta­schen
-Ober­fläch­li­che Ver­schmut­zun­gen des Lacks in­so­fern sie ein nor­ma­les Maß nicht über­stei­gen
-Nor­ma­le Ab­nut­zun­gen von Wir­beln und Me­cha­ni­ken
-Zeit­wert­ver­lust

XI Ver­schleiß (nicht in der mo­nat­li­chen Mie­te ent­hal­ten)

Ver­schlei­ß­tei­le sind un­ter an­de­rem Sai­ten, Batterien und Bo­gen­haa­re. Die­se sind nicht bei der Rück­ga­be (Kündigung) des In­stru­men­tes vom Mie­ter zu er­set­zen.

Fand bei ei­nem vor Ab­lauf der obig ge­nann­ten Zeit­räu­me ge­kün­dig­ten In­stru­ment ein deut­li­cher Ver­schleiß der Ver­schlei­ß­tei­le statt, sind die­se vom Mie­ter zu er­set­zen.

Auch nicht in der mo­nat­li­chen Mie­te mit ent­hal­ten sind:

– Gro­be Lack­schä­den oder gar Ab­split­te­run­gen von Lack und Holz
– Tie­fe Krat­zer und oder Del­len
– Al­le äu­ße­ren und in­ne­ren Be­schä­di­gun­gen, die ei­ne Re­pa­ra­tur er­for­dern, um das In­stru­ment/Ge­rät/Zu­be­hör als voll funk­ti­ons­tüch­tig und op­tisch ein­wand­frei wei­ter ver­mie­ten zu kön­nen (Aus­nah­me na­tür­lich be­reits vor­han­de­ne Män­gel).

XII Sorg­falts­pflicht:

Die Ver­trags­ge­gen­stän­de sind ge­gen je­de Be­schä­di­gung zu schüt­zen. Meine Pfle­ge­an­wei­sun­gen bzw. die des Her­stel­lers sind zu be­ach­ten. Wird ein Miet­ge­gen­stand und oder Zu­be­hör nicht in mög­lichst gleich­wer­ti­gem Zu­stand (wie von mir zu Miet­be­ginn er­hal­ten) zu­rück­ge­ge­ben, be­hält sich Almut Storch vor, den ent­stan­de­nen Wert­ver­lust oder an­fal­len­de In­stand­set­zungs­kos­ten in Rech­nung zu stel­len (Aus­nah­me na­tür­lich Her­stel­ler be­ding­te Qua­li­täts­män­gel). Bei Be­schä­di­gun­gen, die der Mie­ter zu ver­tre­ten hat, ist er ver­pflich­tet, die In­stand­set­zung auf ei­ge­ne Kos­ten durch ei­ne qua­li­fi­zier­te Fach­kraft aus­füh­ren zu las­sen. Ich emp­feh­le ei­ne ent­spre­chen­de Mu­sik­in­stru­men­ten­ver­si­che­rung.

XIII Haf­tung

Almut Storch haf­tet für den tadellosen Zu­stand der aus­ge­lie­fer­ten Miet­ge­gen­stän­de, so­weit nichts an­de­res schrift­lich ver­ein­bart wur­de. Schä­den, die auf man­gel­haf­te Qua­li­tät und Ver­ar­bei­tung zu­rück­zu­füh­ren sind, wer­den auf Kos­ten von Almut Storch be­ho­ben. Sai­ten und Bo­gen­be­zug zäh­len zum Ver­schleiß, der bei län­ge­rer Mie­te vom Mie­ter selbst zu tra­gen ist.
Der Mie­ter (oder sei­ne Ver­si­che­rung) haf­tet in vol­lem Um­fang für Schä­den, die durch Un­fall, un­sach­ge­mä­ße Hand­ha­bung, un­ver­si­cher­ter Rück­ver­sand (bit­te aus­rei­chend ver­si­chern) oder Vor­satz ent­stan­den sind. Da­zu zählt u.U. auch un­sach­ge­mä­ße La­ge­rung z.B. in der Nä­he von Wär­me­quel­len, in di­rek­ter Son­nen­ein­strah­lung, in zu tro­cke­nen oder feuch­ten Räu­men (Dach­bo­den, Kel­ler) etc. oder auch bei Bö­gen die dau­er­haf­te La­ge­rung oh­ne vor­he­ri­ges Ent­span­nen. Er­hal­ten Sie von mir ei­nen ge­brauch­ten Ar­ti­kel zur Mie­te, wer­den die ev. vor­han­de­nen Schä­den vor­her ge­nau re­gis­triert, so dass Sie selbst­ver­ständ­lich nicht für be­reits vor­han­de­ne Be­schä­di­gun­gen haf­ten müs­sen.

XIV Ei­gen­tums­vor­be­halt; Zu­rück­be­hal­tungs­recht

Die Instrumente blei­ben mein Ei­gen­tum. Wäh­rend des Be­ste­hens des Mietvertrages ist ei­ne Ver­äu­ße­rung, Ver­ar­bei­tung, Ver­pfän­dung, Si­cher­heits­über­eig­nung oder sons­ti­ge Ver­fü­gung über die geliehene Wa­re an ei­nen Drit­ten un­zu­läs­sig. Von ei­ner Pfän­dung oder an­de­ren Be­ein­träch­ti­gung des Ei­gen­tums durch Drit­te hat mich der Mie­ter un­ver­züg­lich zu be­nach­rich­ti­gen.

XV Um­zugs­be­nach­rich­ti­gung

Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, Än­de­run­gen sei­ner An­schrift und seiner Telefonnummer un­auf­ge­for­dert mit­zu­tei­len. Ent­ste­hen­de Kos­ten, die zum aus­fin­dig ma­chen der neu­en An­schrift oder Bank­ver­bin­dung an­fal­len, wer­den dem Mie­ter in Rech­nung ge­stellt.

XVI Bo­ni­täts­aus­kunft

Eine Bonitätsauskunft wird von mir nicht erhoben.


XVII Da­ten­schutz

Ih­re Da­ten wer­den von mir streng ver­trau­lich be­han­delt und nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben!