Du kannst bei mir Instrumente gegen eine monatliche Gebühr leihen.
[In seltenen Fällen muss ich das Instrument allerdings kurz zurück bekommen, um z.B. Aufnahmen zu machen. In diesem Fall entfällt die Miete für einen Monat und ich trage die Versandkosten. Jene Instrumente sind mit (*) gekennzeichnet.]
Instrument | Wert | Gebühr mtl. (inkl. MwSt.) |
(*) Nyckelharpa 4/4 ohne Bogen und Koffer/Tasche * verliehen * | ca. 3.000€ | 30,00€ |
Violine, GEWA Ideale 4/4 (neu und ungespielt!) inkl. hochwertigem Koffer von GEWA und inkl. Geigenbogen (Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern) | ca. 400,00€ | 20,00€ |
Violine, Löwenkopf, 3/4 | ? | 15,00€ |
Violine, 1/8 inkl. hochwertigem Koffer, Bogen und Schulterstütze von Wolf (Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern) | 110,00€ | 10,00€ |
(*) E-Violine, Fender, weiß, Glitzersteine inkl. Originalkoffer und Bogen (Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern) | ca. 800,00€ | 20,00€ |
E-Geige, GEWA Novita 3.0, Viersaiter, schwarz mit Koffer (Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern) | 840,00€ | 25,00€ |
Koffer, ungenutzt mit Notenfach, Tragegurten und Schloss (Versand oder Abholung in Berlin oder Bayern) | ca. 250,00€ | 10,00€ |
AGBs:
I Mietverträge:
Der Mietvertrag wird durch das Absenden oder die Übergabe der Bestellung und die Bestätigung meiner AGB wirksam. Der Vertragsnehmer muss das 18 Lebensjahr vollendet haben, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Auch eine maximale Mietzeitbeschränkung gibt es nicht. Eine schriftliche Form des Mietvertrags wird dem Mieter zusammen mit dem Mietinstrument und Zubehör übergeben.
II Zahlung:
Die vereinbarten Monatsmieten werden am ersten jeden Monats vom Mieter überwiesen. (Die Einrichtung eines Dauerauftrags ist hier empfehlenswert.) Die erste Monatsmiete wird am Tag der Auslieferung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Nach dem 25 Kalendertag ausgelieferte Mietgegenstände sind für den restlichen Auslieferungsmonat mietfrei. Almut Storch behält sich vor, den Mietvertrag jederzeit frist – und kommentarlos zu kündigen.
III Kündigung:
Der Mieter kann den Vertrag jederzeit frist- und kommentarlos kündigen. Die Kündigung wird durch Rückgabe der gemieteten Mietgegenstände an Almut Storch sofort wirksam. Gültig ist der Tag des Empfangs bei Almut Storch. Treffen die Mietgegenstände vor dem ersten eines Monats bei Almut Storch ein, wird für den kommenden Monat nicht mehr gezahlt. Bezahlte Mieten werden nicht rückerstattet. Die Portokosten für den Rückversand trägt der Mieter. Bitte beachten Sie, dass ich unfrei gelieferte Pakete nicht annehmen kann. Wird ein Mietgegenstand und oder Zubehör nicht in möglichst gleichwertigem Zustand (wie von mir zu Mietbeginn erhalten) zurückgegeben, behält sich Almut Storch vor, den entstandenen Wertverlust oder anfallende Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen (Ausnahme natürlich Hersteller bedingte Qualitätsmängel). Den Zeitwertverlust trägt Almut Storch. Ein Übertragen auf einen neuen Vertrag oder eine Kaufbestellung ist nicht möglich.
IV Umtausch/Probezeit:
Da ich im Regelfall keine ähnlichen Instrumente anbieten kann, ist ein Umtausch der Instrumente nicht möglich. Nach Erhalt des Instruments hat der Mieter das Recht, das Instrument 7 Tage nach dessen Erhalt wieder zurückzugeben und der Vertrag wird in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst. Schicken Sie dazu die Sendung ausreichend frankiert und versichert an mich zurück. Die Portokosten hierfür trägt der Mieter.
V Größenwechsel:
Jedes Instrument benötigt seinen eigenen Vertrag. Sollte ich ein Instrument in der gewünschten anderen Größe haben, wird das bereits geliehene Instrument zurück geschickt und der Vertrag erlischt. Für das neue Instrument in anderer Größe wird ein neuer Vertrag ausgestellt. Ich empfehle den Wechsel rechtzeitig vor Monatsende.
VI Kauf:
Ein Kauf der Instrumente ist nicht vorgesehen. Aber sprechen Sie mich gerne an.
VII Lieferung:
Die Lieferung meiner Mietinstrumente erfolgt durch ein Transportunternehmen meiner Wahl. Sollte die Verpackung beschädigt bei Ihnen ankommen, prüfen Sie bitte unmittelbar in Gegenwart des Zustellers den Inhalt der Sendung. Melden Sie Beschädigungen durch Versand bitte bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware beim Transportunternehmen und bei mir. Ansonsten gelten für Versand die Geschäftsbedingungen des Transportunternehmens. Die Auslieferung erfolgt in der Regel spätestens 3 Tage Vertragsabschluss. Falls ich die bestellten Mietgegenstände nicht innerhalb dieses Zeitraumes liefern kann, werde ich Sie über den voraussichtlichen Liefertermin informieren. Meine Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Lieferverzögerungen berechtigen daher den Mieter nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- oder Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig.
1. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Almut Storch
Zugspitzstr. 9
82299 Türkenfeld
E-Mai: almut-storch[at]gmx.net
Internetadresse: www.ally-storch.com
ab 01. August 2023:
Hönower Str. 36
10318 Berlin
2. Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie mir insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 25 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang der Ware.
3. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Gleiches gilt für Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
4. Rücksendungen von Kunden mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland oder innerhalb der EU erfolgen auf Kosten des Mieters. Rücksendungen, die auf mangelnde Sorgfalt der Vermieterin zurückzuführen sind (Mietgegenstände in weit schlechterem Zustand als vereinbart), trägt Almut Storch. Die Übernahme der Kosten durch Almut Storch für die Rücksendung entfällt bei Lieferungen außerhalb der EU.
IX Kaution/Versicherung
Ich fordere keine Kaution. Aber zu meiner Sicherheit bitte ich darum, das Instrument gegen Diebstahl oder Beschädigung zu versichern. Geeignet dazu sind spezielle Instrumentenversicherungen, wie die Mannheimer Instrumentenversicherung. Verbleibt das Instrument in der Wohnung/im Haus, kann auch eine Hausratsversicherung das Instrument mit abdecken. Bitte informieren Sie sich ensprechend über die für Sie günstigste Möglichkeit. Wird ein Mietgegenstand oder dessen Zubehör beschädigt oder mit offensichtlichem Wertverlust zurückgebracht/geschickt, kann von mir Schadenersatz verlangt werden (siehe Haftung/Versicherung/Sorgfaltspflicht).
X Abnutzung (in der Miete mit enthalten)
-Feine oberflächliche Lackkratzer
-Normale durch das Spielen verursachte Abnutzungen des Griffbretts und der Bünde
-Normale Gebrauchsspuren an Etuis und Taschen
-Oberflächliche Verschmutzungen des Lacks insofern sie ein normales Maß nicht übersteigen
-Normale Abnutzungen von Wirbeln und Mechaniken
-Zeitwertverlust
XI Verschleiß (nicht in der monatlichen Miete enthalten)
Verschleißteile sind unter anderem Saiten, Batterien und Bogenhaare. Diese sind nicht bei der Rückgabe (Kündigung) des Instrumentes vom Mieter zu ersetzen.
Fand bei einem vor Ablauf der obig genannten Zeiträume gekündigten Instrument ein deutlicher Verschleiß der Verschleißteile statt, sind diese vom Mieter zu ersetzen.
Auch nicht in der monatlichen Miete mit enthalten sind:
– Grobe Lackschäden oder gar Absplitterungen von Lack und Holz
– Tiefe Kratzer und oder Dellen
– Alle äußeren und inneren Beschädigungen, die eine Reparatur erfordern, um das Instrument/Gerät/Zubehör als voll funktionstüchtig und optisch einwandfrei weiter vermieten zu können (Ausnahme natürlich bereits vorhandene Mängel).
XII Sorgfaltspflicht:
Die Vertragsgegenstände sind gegen jede Beschädigung zu schützen. Meine Pflegeanweisungen bzw. die des Herstellers sind zu beachten. Wird ein Mietgegenstand und oder Zubehör nicht in möglichst gleichwertigem Zustand (wie von mir zu Mietbeginn erhalten) zurückgegeben, behält sich Almut Storch vor, den entstandenen Wertverlust oder anfallende Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen (Ausnahme natürlich Hersteller bedingte Qualitätsmängel). Bei Beschädigungen, die der Mieter zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Instandsetzung auf eigene Kosten durch eine qualifizierte Fachkraft ausführen zu lassen. Ich empfehle eine entsprechende Musikinstrumentenversicherung.
XIII Haftung
Almut Storch haftet für den tadellosen Zustand der ausgelieferten Mietgegenstände, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Schäden, die auf mangelhafte Qualität und Verarbeitung zurückzuführen sind, werden auf Kosten von Almut Storch behoben. Saiten und Bogenbezug zählen zum Verschleiß, der bei längerer Miete vom Mieter selbst zu tragen ist.
Der Mieter (oder seine Versicherung) haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, unversicherter Rückversand (bitte ausreichend versichern) oder Vorsatz entstanden sind. Dazu zählt u.U. auch unsachgemäße Lagerung z.B. in der Nähe von Wärmequellen, in direkter Sonneneinstrahlung, in zu trockenen oder feuchten Räumen (Dachboden, Keller) etc. oder auch bei Bögen die dauerhafte Lagerung ohne vorheriges Entspannen. Erhalten Sie von mir einen gebrauchten Artikel zur Miete, werden die ev. vorhandenen Schäden vorher genau registriert, so dass Sie selbstverständlich nicht für bereits vorhandene Beschädigungen haften müssen.
XIV Eigentumsvorbehalt; Zurückbehaltungsrecht
Die Instrumente bleiben mein Eigentum. Während des Bestehens des Mietvertrages ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die geliehene Ware an einen Dritten unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte hat mich der Mieter unverzüglich zu benachrichtigen.
XV Umzugsbenachrichtigung
Der Mieter verpflichtet sich, Änderungen seiner Anschrift und seiner Telefonnummer unaufgefordert mitzuteilen. Entstehende Kosten, die zum ausfindig machen der neuen Anschrift oder Bankverbindung anfallen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
XVI Bonitätsauskunft
Eine Bonitätsauskunft wird von mir nicht erhoben.
XVII Datenschutz
Ihre Daten werden von mir streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben!